Winterdienst im Betrieb: Glätte auf dem Gelände vermeiden
· ca. 5 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe
Winterdienst auf dem Betriebsgelände: wer räumen muss, was ASR A1.8 verlangt und wie Sie Glätteunfälle vermeiden – für Betriebe in Oranienburg & Oberhavel.
Der erste Frost kommt in Oberhavel oft über Nacht. Morgens um halb sieben liegt Reif auf der Laderampe, der Parkplatz vor der Werkstatt ist spiegelglatt, und die erste Mitarbeiterin rutscht auf der Außentreppe aus. Ein guter Winterdienst auf dem Betriebsgelände verhindert genau solche Unfälle – wird in vielen Betrieben in Oranienburg, Velten oder Gransee aber erst organisiert, wenn der Schnee schon liegt. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, welche Pflichten Sie haben und wie Sie den Winter mit wenig Aufwand sicher vorbereiten.
Warum der Winterdienst im Betrieb Chefsache ist
Stolpern, Rutschen und Stürzen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Im Winter kommen Schnee, Eis, nasses Laub und frühe Dunkelheit dazu. Die Folgen sind selten harmlos: Prellungen, Handgelenksbrüche oder Kopfverletzungen bedeuten oft wochenlange Ausfälle – und das in einer Jahreszeit, in der viele Betriebe ohnehin dünn besetzt sind.
Rechtlich ist die Sache klar: Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Verkehrswege so beschaffen sein, dass sie sicher benutzt werden können. Die Technische Regel ASR A1.8 „Verkehrswege“ konkretisiert das auch für Wege im Freien. Witterungseinflüsse sind ausdrücklich zu berücksichtigen, und als mögliche Schutzmaßnahme nennt die Regel den Winterdienst. Welche Maßnahmen Sie konkret treffen, legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
Welche Flächen gehören zum Winterdienst auf dem Betriebsgelände?
Gehen Sie Ihr Gelände einmal mit „Winteraugen“ ab. Typischerweise gehören dazu:
- Wege vom Parkplatz und von der Bushaltestelle zum Eingang
- Eingangsbereiche, Außentreppen und Rampen
- Laderampen, Hofflächen und Wege zum Lager oder zu Containern
- Fluchtwege und Notausgänge bis zum Sammelplatz
- Wege zu Mülltonnen, Werkstoffhöfen und Außenlagern
- Stellflächen für Firmenfahrzeuge, an denen morgens beladen wird
Besonders tückisch sind schattige Stellen, Gefälle, Metallroste und Übergänge vom Pflaster auf Fliesen im Eingangsbereich. Dort bildet sich Glätte zuerst und hält sich am längsten. Auch Fluchtwege werden gern vergessen – dabei müssen sie gerade im Notfall sicher begehbar sein.
Betriebsgelände und Gehweg: zwei verschiedene Pflichten
Auf Ihrem eigenen Gelände geht es um den Arbeitsschutz Ihrer Beschäftigten und die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kunden, Lieferanten und Besuchern. Davon zu unterscheiden ist der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück. Wer ihn räumen und streuen muss, regelt die jeweilige Gemeinde in ihrer Straßenreinigungssatzung.
In Oranienburg ist dort zum Beispiel festgelegt, dass Gehwege auf einer Breite von 1,50 Metern von Schnee und Glätte zu befreien sind und abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt Vorrang vor Salz haben. Auch für die Uhrzeiten gibt es Vorgaben. Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Zehdenick und die anderen Kommunen im Landkreis haben jeweils eigene Satzungen. Mein Tipp: Schauen Sie vor dem Winter einmal in die aktuelle Fassung Ihrer Gemeinde – und klären Sie bei gemieteten Flächen mit dem Vermieter schriftlich, wer zuständig ist.
Winterdienst organisieren: selbst machen oder vergeben?
Ob Ihr Team selbst räumt oder ein Dienstleister kommt, ist eine Frage der Größe und der Arbeitszeiten. Beides funktioniert, wenn die Organisation stimmt:
- Zuständigkeit festlegen: Wer räumt, wer vertritt bei Urlaub und Krankheit? Wer früh anfängt, sollte die Wege vor dem Schichtbeginn freigeben.
- Material bereitstellen: Schneeschieber, Besen und Streugut gehören vor dem ersten Frost an einen trockenen, gut erreichbaren Platz – nicht hinter die Paletten im hintersten Lager.
- Dienstleister richtig beauftragen: Halten Sie im Vertrag fest, welche Flächen bis wann geräumt werden. Auch mit externem Winterdienst müssen Sie gelegentlich kontrollieren, ob die Arbeit erledigt wurde.
- Dokumentieren: Ein einfacher Räumplan mit Datum, Uhrzeit und Kürzel hilft, wenn nach einem Sturz die Frage aufkommt, ob gestreut war.
- Mitarbeitende schützen: Wer räumt, braucht feste Schuhe mit rutschhemmender Sohle, warme Kleidung und bei Dunkelheit Warnkleidung. Schweres Schneeschieben ist körperliche Arbeit – planen Sie Pausen ein.
Licht, Schuhe, Eingänge: die unterschätzten Stellschrauben
Im November und Dezember beginnt und endet die Arbeit oft im Dunkeln. Verkehrswege im Freien müssen nach der ASR A1.8 während der Benutzung ausreichend beleuchtet sein. Prüfen Sie deshalb vor dem Winter, ob alle Außenleuchten funktionieren und Bewegungsmelder die wichtigen Wege abdecken.
Am Eingang hilft eine ausreichend große Schmutzfangmatte, damit Schneematsch nicht in den Flur getragen wird. Für Beschäftigte, die viel draußen unterwegs sind – etwa auf Baustellen, bei der Auslieferung oder im Garten- und Landschaftsbau –, gehört geeignetes Schuhwerk in die Gefährdungsbeurteilung. Wie Sie diese strukturiert aufbauen, lesen Sie in meinem Beitrag Gefährdungsbeurteilung erstellen: Leitfaden für Kleinbetriebe.
Und falls doch jemand stürzt: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Ersthelfer auch in der frühen Schicht vor Ort sind. Wie viele Sie brauchen, steht im Beitrag Ersthelfer im Betrieb.
Das Thema gehört in die Unterweisung
Der beste Räumplan nützt wenig, wenn niemand ihn kennt. Nehmen Sie das Thema Glätte vor dem Winter kurz in die Unterweisung auf: Wo sind die kritischen Stellen? Wer ist für den Winterdienst zuständig? Wie melde ich eine glatte Stelle? Eine Viertelstunde reicht dafür meist aus – am besten draußen, direkt an den Stellen, um die es geht.
Fazit
Winterdienst auf dem Betriebsgelände ist Teil Ihres Arbeitsschutzes und gehört in die Gefährdungsbeurteilung. Wer die kritischen Flächen kennt, Zuständigkeiten und Material vor dem ersten Frost klärt, die Beleuchtung prüft und das Team kurz unterweist, verhindert viele vermeidbare Stürze. Für den Gehweg vor der Tür gilt zusätzlich die Satzung Ihrer Gemeinde.
Sie möchten Ihr Gelände vor dem Winter einmal gemeinsam durchgehen und den Winterdienst sauber in der Gefährdungsbeurteilung verankern? Ich komme zu Ihnen – in Oranienburg und im gesamten Landkreis Oberhavel. Rufen Sie mich an unter 0174 / 95 87 326 oder schreiben Sie mir.