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Gefährdungsbeurteilung erstellen: Leitfaden für Kleinbetriebe

· ca. 6 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe

Gefährdungsbeurteilung erstellen ohne Papierberg: der Ablauf Schritt für Schritt für kleine Betriebe in Oranienburg und Oberhavel – mit Praxisbeispielen.

Viele Inhaber kleiner Betriebe in Oranienburg, Hennigsdorf oder Velten wissen, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung brauchen – aber nicht, wo sie anfangen sollen. Die Vorlage aus dem Internet hat 40 Seiten, passt nicht zum eigenen Betrieb und landet halb ausgefüllt in der Schublade. Dabei lässt sich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, ohne den Betrieb eine Woche lahmzulegen. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie ich dabei mit kleinen Handwerksbetrieben, Praxen und Gastronomen im Landkreis Oberhavel vorgehe.

Warum die Gefährdungsbeurteilung das Herzstück ist

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt in § 5, dass jeder Arbeitgeber die Gefährdungen ermittelt, denen seine Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind, und daraus Maßnahmen ableitet. § 6 schreibt vor, dass das Ergebnis dokumentiert wird. Eine Ausnahme für Kleinbetriebe gibt es dabei nicht mehr: Auch die Bäckerei mit drei Verkäuferinnen oder der Elektrobetrieb mit zwei Gesellen braucht eine schriftliche Beurteilung.

Wichtiger als die Pflicht ist aber der Nutzen. Fast alles andere im Arbeitsschutz baut auf der Gefährdungsbeurteilung auf: Welche Unterweisungen nötig sind, welche Schutzausrüstung Sie stellen müssen, welche Betriebsanweisungen fehlen und welche arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist. Wer hier sauber arbeitet, spart sich später viel Sucherei.

Gefährdungsbeurteilung erstellen in sechs Schritten

Bewährt hat sich ein klarer Ablauf, den Sie auch ohne Vorkenntnisse nachvollziehen können:

  1. Betrieb gliedern: Teilen Sie Ihren Betrieb in überschaubare Einheiten – nach Räumen (Werkstatt, Lager, Büro, Fahrzeug) oder nach Tätigkeiten (Montage beim Kunden, Auslieferung, Reinigung). Für einen kleinen Betrieb reichen oft vier bis sechs Bereiche.
  2. Gefährdungen sammeln: Gehen Sie jeden Bereich durch und fragen Sie: Was kann hier passieren? Denken Sie an Maschinen, Strom, Lärm, Gefahrstoffe, Heben und Tragen, Rutschen und Stolpern, Hitze oder Kälte, Zeitdruck und schwierige Kunden.
  3. Risiko einschätzen: Nicht jede Gefährdung ist gleich dringend. Eine fehlende Schutzhaube an der Tischkreissäge hat Vorrang vor einem etwas zu dunklen Flur.
  4. Maßnahmen festlegen: Wählen Sie zuerst Lösungen, die die Gefahr beseitigen oder technisch abschirmen. Organisatorische Regeln und persönliche Schutzausrüstung kommen erst danach.
  5. Umsetzen und nachhalten: Jede Maßnahme bekommt einen Namen und ein Datum. Nach einigen Wochen prüfen Sie, ob sie tatsächlich wirkt.
  6. Aktuell halten: Neue Maschine, neuer Arbeitsstoff, Umbau, neue Mitarbeiterin oder ein Unfall – dann wird die Beurteilung überarbeitet.

Ein Beispiel aus dem Handwerk

Nehmen wir eine kleine Tischlerei in Oberhavel mit vier Beschäftigten. In der Werkstatt stehen Formatkreissäge, Abrichte und Schleifmaschinen; einmal pro Woche wird beim Kunden montiert. Bei der Begehung zeigen sich typischerweise drei Schwerpunkte:

  • Holzstaub: Ist die Absaugung an allen Maschinen angeschlossen und gewartet? Wird mit Druckluft abgeblasen statt abgesaugt?
  • Maschinen: Sind Schutzeinrichtungen vorhanden und werden sie genutzt? Gibt es für jede Maschine eine Betriebsanweisung?
  • Montage beim Kunden: Wie werden schwere Teile getragen? Sind Leitern und Elektrowerkzeuge geprüft? Wer leistet Erste Hilfe, wenn das Team allein unterwegs ist?

Aus diesen Punkten entsteht eine kurze Maßnahmenliste mit Zuständigkeit und Termin – das ist bereits der Kern Ihrer Dokumentation.

Diese Punkte werden in kleinen Betrieben oft vergessen

Bei meinen Begehungen in Oranienburg und Umgebung fallen mir immer wieder dieselben Lücken auf:

  • Psychische Belastung: Das Arbeitsschutzgesetz nennt sie ausdrücklich. Termindruck, Arbeit allein oder Konflikte mit Kunden gehören deshalb in die Beurteilung – auch im Kleinbetrieb.
  • Mutterschutz: Nach dem Mutterschutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz vorab beurteilt werden, ob er für Schwangere oder Stillende geeignet wäre – unabhängig davon, ob gerade eine Mitarbeiterin schwanger ist.
  • Aushilfen und Minijobber: Sie zählen genauso wie Vollzeitkräfte und kennen die Abläufe oft am wenigsten.
  • Tätigkeiten außerhalb des Betriebs: Fahrten, Kundenbaustellen und Hausbesuche werden gern übersehen.
  • Wirksamkeitskontrolle: Maßnahmen werden beschlossen, aber nie überprüft. Genau danach fragen Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft.

Wie umfangreich muss die Dokumentation sein?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Es muss erkennbar sein, welche Gefährdungen Sie ermittelt haben, welche Maßnahmen Sie getroffen haben und ob diese überprüft wurden. Für einen kleinen Betrieb genügt häufig eine übersichtliche Tabelle je Arbeitsbereich: Gefährdung, Maßnahme, verantwortlich, erledigt am, Wirksamkeit geprüft. Ob auf Papier oder digital, ist zweitrangig – entscheidend ist, dass Sie die Unterlagen bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall schnell vorlegen können.

Übrigens: Die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung ist eine Kernaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wie die Betreuung durch eine Sifa geregelt ist, lesen Sie in meinem Beitrag zur Sifa-Pflicht nach DGUV Vorschrift 2.

Selbst machen oder Hilfe holen?

Eine Gefährdungsbeurteilung können Sie grundsätzlich selbst erstellen – verantwortlich bleiben Sie als Arbeitgeber ohnehin. Sinnvoll ist es aber, Ihre Mitarbeitenden einzubeziehen: Sie wissen am besten, wo es im Alltag hakt. Externe Unterstützung lohnt sich vor allem, wenn Sie mit Maschinen, Gefahrstoffen oder besonderen Tätigkeiten arbeiten, wenn Sie unsicher sind, was die Vorschriften im Detail verlangen, oder wenn Ihnen schlicht die Zeit fehlt.

Fazit

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein Selbstzweck und muss kein Aktenordner voller Formulare sein. Mit einer klaren Gliederung, einem ehrlichen Blick auf die Arbeitsplätze und einer kurzen Maßnahmenliste haben auch kleine Betriebe im Landkreis Oberhavel schnell eine solide Grundlage – und sind für Kontrollen gut aufgestellt.

Sie möchten Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen oder die vorhandene prüfen lassen? Rufen Sie mich an unter 0174 / 95 87 326 oder schreiben Sie mir. Ich komme zu Ihnen in den Betrieb – in Oranienburg und im gesamten Landkreis Oberhavel.

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