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Brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Die Sifa-Pflicht nach DGUV Vorschrift 2 einfach erklärt

· ca. 5 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe

Ab dem ersten Beschäftigten brauchen Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung. Was die DGUV Vorschrift 2 verlangt und welche Modelle es gibt.

„Wir sind doch nur ein kleiner Betrieb, das gilt für uns nicht.“ Diesen Satz höre ich bei Unternehmen in Oranienburg und im Landkreis Oberhavel regelmäßig. Leider stimmt er nicht: Sobald Sie eine einzige Person beschäftigen, sind Sie verpflichtet, für eine sicherheitstechnische und eine betriebsärztliche Betreuung zu sorgen. Hier erfahren Sie, was das konkret bedeutet.

Die rechtliche Grundlage: ASiG und DGUV Vorschrift 2

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Wie diese Betreuung genau aussehen muss, regelt die DGUV Vorschrift 2 der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie gilt für alle Betriebe mit Beschäftigten – egal ob Handwerksbetrieb, Arztpraxis, Gastronomie oder Büro. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte zählen mit – bei der Beschäftigtenzahl allerdings anteilig.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Sifa berät Sie als Unternehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen – die Sifa sorgt dafür, dass Sie sie sicher tragen können. Typische Aufgaben:

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktuell halten
  • Betriebsbegehungen durchführen und Mängel dokumentieren
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen vorbereiten
  • Arbeitsunfälle auswerten und Maßnahmen ableiten
  • beim Kauf neuer Maschinen, Arbeitsstoffe oder beim Umbau beraten

Welche Betreuungsmodelle gibt es?

Die DGUV Vorschrift 2 wurde neu gefasst. Die überarbeitete Fassung gilt je nach Berufsgenossenschaft seit dem 1. Dezember 2025 bzw. dem 1. Januar 2026 – und für kleine Betriebe ist vieles einfacher geworden. Grundsätzlich gibt es drei Wege:

Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte: Die Grenze für diese vereinfachte Form wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Feste Einsatzstunden müssen Sie hier nicht mehr berechnen. Sifa und Betriebsarzt unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und kommen zusätzlich bei besonderen Anlässen dazu – etwa wenn neue Maschinen angeschafft werden, sich Arbeitsverfahren ändern oder ein Unfall passiert ist. Wie oft die Gefährdungsbeurteilung mindestens fachkundig überprüft werden muss, hängt von Ihrer Branche ab: je nach Betreuungsgruppe spätestens nach einem, drei oder fünf Jahren, bei wesentlichen Änderungen sofort.

Regelbetreuung bei mehr als 20 Beschäftigten: Hier gibt es eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem und Jahr, die sich nach der Gefährdungslage Ihrer Branche richten. Sifa und Betriebsarzt übernehmen davon jeweils mindestens 20 Prozent. Hinzu kommen betriebsspezifische Leistungen, die Sie gemeinsam mit beiden festlegen.

Alternative Betreuung (Unternehmermodell oder Kompetenzzentrum): Viele Berufsgenossenschaften bieten kleineren Betrieben an, dass Sie als Inhaber selbst an Schulungen teilnehmen und Fachleute nur bei Bedarf hinzuziehen. Für welche Betriebsgrößen das möglich ist und welche Schulungen nötig sind, legt Ihre Berufsgenossenschaft fest.

Wichtig beim Zählen: Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt – bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Ein Betrieb mit 22 Köpfen kann also durchaus unter der 20er-Grenze liegen. Welches Modell sich für Sie lohnt, hängt von Ihrer Branche, der Zahl Ihrer Beschäftigten und der Zeit ab, die Sie selbst investieren möchten.

Was passiert, wenn ich keine Sifa habe?

Fehlt die Betreuung, fällt das spätestens bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft oder des Landesamts für Arbeitsschutz auf – oder nach einem Arbeitsunfall. Dann drohen Anordnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Noch schwerer wiegt: Ohne Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen können Sie im Ernstfall kaum nachweisen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.

So läuft die Betreuung bei Arbeitssicherheit Letz

  1. Kostenfreies Erstgespräch: Wir klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten und welches Modell passt.
  2. Bestandsaufnahme: Bei einer Begehung schaue ich mir Arbeitsplätze, Maschinen und Unterlagen an.
  3. Unterlagen auf Stand bringen: Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsnachweise – rechtssicher und verständlich.
  4. Laufende Betreuung: Regelmäßige Begehungen, Ansprechpartner bei Fragen und Unterstützung bei Kontrollen.

Fazit

Die Sifa-Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten – auch für kleine Betriebe in Oranienburg und Oberhavel. Die gute Nachricht: Mit der passenden Betreuung ist Arbeitsschutz kein Bürokratiemonster, sondern schnell erledigt. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich sage Ihnen, was Sie konkret brauchen.

Aktualisiert am 22. Oktober 2026: an die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 angepasst.

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