Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Ausbildung und Kosten
· ca. 5 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe
Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb, wie läuft die Ausbildung und wer zahlt den Kurs? Der Überblick für Unternehmen in Oranienburg und Oberhavel.
Ein Mitarbeiter schneidet sich in der Werkstatt tief in die Hand, eine Kollegin bricht im Lager zusammen – und alle schauen sich an. Wer weiß jetzt, was zu tun ist? Genau für diesen Moment braucht jeder Betrieb ausgebildete Ersthelfer. In vielen kleinen Unternehmen in Oranienburg, Hennigsdorf oder Zehdenick ist aber unklar, wie viele Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben sind, wie die Ausbildung abläuft und wer die Kosten trägt. Hier finden Sie die Antworten kompakt zusammengefasst.
Wie viele Ersthelfer im Betrieb sind Pflicht?
Die Anzahl regelt § 26 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Entscheidend ist nicht die Zahl der Beschäftigten auf der Lohnliste, sondern wie viele Versicherte gleichzeitig anwesend sind:
- 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer.
- Mehr als 20 anwesende Versicherte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 Prozent der Anwesenden.
- Mehr als 20 anwesende Versicherte in allen sonstigen Betrieben (zum Beispiel Handwerk, Produktion, Gastronomie): 10 Prozent der Anwesenden.
- Kindertageseinrichtungen: eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer je Kindergruppe.
Ein Rechenbeispiel: Ein Metallbaubetrieb in Velten mit 30 Personen in der Frühschicht braucht in dieser Schicht mindestens drei Ersthelfer. Ein Büro mit derselben Zahl an Anwesenden käme mit zwei aus, weil bei 5 Prozent aufgerundet wird.
Schichten, Urlaub und Außeneinsätze nicht vergessen
Die Mindestzahl gilt für jede Situation, in der gearbeitet wird. Hier entstehen in der Praxis die meisten Lücken:
- Schichtbetrieb: Jede Schicht braucht eigene Ersthelfer. Es reicht nicht, wenn alle ausgebildeten Kräfte in der Tagschicht arbeiten.
- Urlaub und Krankheit: Ist Ihr einziger Ersthelfer zwei Wochen im Urlaub, ist der Betrieb in dieser Zeit nicht abgedeckt. Bilden Sie deshalb lieber eine Person mehr aus als vorgeschrieben.
- Montage und Baustellen: Arbeitet ein Team aus Kremmen tagelang auf einer Kundenbaustelle in Berlin, sollte dort jemand mit Erste-Hilfe-Ausbildung dabei sein.
- Teilzeit und Aushilfen: Wenn nachmittags nur Aushilfen im Laden oder in der Küche stehen, muss auch dann jemand erreichbar sein, der Erste Hilfe leisten kann.
Wo welche Ersthelfer eingeteilt sind, gehört übrigens in Ihre Gefährdungsbeurteilung und in den Aushang zur Ersten Hilfe. Wie Sie die Beurteilung aufbauen, beschreibe ich im Beitrag Gefährdungsbeurteilung erstellen: Leitfaden für Kleinbetriebe.
Ausbildung und Fortbildung: 9 Unterrichtseinheiten
Betriebliche Ersthelfer werden in einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten ausgebildet – das ist in der Regel ein Tag. Der Kurs muss bei einer Stelle stattfinden, die von der gesetzlichen Unfallversicherung dafür ermächtigt ist. Solche Anbieter gibt es auch in Oranienburg und im Umland; fragen Sie im Zweifel, ob der Kurs für betriebliche Ersthelfer anerkannt ist.
Damit die Person Ersthelfer bleibt, muss sie spätestens alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Training teilnehmen, das ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Wird diese Frist überschritten, zählt die Person formal nicht mehr als Ersthelfer. Mein Tipp: Legen Sie eine einfache Liste mit Namen und Datum des letzten Kurses an und tragen Sie sich die Folgetermine in den Kalender ein.
Für Praxen interessant: Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Ausbildung in bestimmten Gesundheitsberufen können unter Umständen ohne gesonderten Lehrgang als Ersthelfer gelten. Ob das für Ihr Team zutrifft, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft.
Was kostet die Ausbildung zum Ersthelfer?
Die gute Nachricht zuerst: Die Lehrgangsgebühren für betriebliche Ersthelfer übernimmt die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse. Sie zahlt eine Pauschale, die die Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnet. Sie melden Ihre Beschäftigten dazu mit dem Abrechnungsformular bei der Ausbildungsstelle an.
Was beim Betrieb bleibt, ist die Arbeitszeit: Der Kurstag findet in der Regel während der Arbeitszeit statt und wird ganz normal bezahlt. Die Übernahme der Gebühren bezieht sich auf die vorgeschriebene Zahl an Ersthelfern. Möchten Sie deutlich mehr Personen schulen, fragen Sie vorher bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach, ob auch diese Plätze übernommen werden.
Mehr als nur Kurse: Die Erste-Hilfe-Organisation
Ersthelfer allein reichen nicht. Zur Ersten Hilfe im Betrieb gehören außerdem:
- Verbandkästen in ausreichender Zahl, gut erreichbar und gekennzeichnet (Anforderungen nach ASR A4.3) – und regelmäßig auf Vollständigkeit und Ablaufdaten geprüft.
- Ein Aushang mit Notruf 112, Namen der Ersthelfer, Standort des Verbandkastens und der nächsten Durchgangsärztin bzw. des nächsten Durchgangsarztes.
- Ein Verbandbuch oder eine andere Dokumentation, in der jede Erste-Hilfe-Leistung festgehalten wird – auch das kleine Pflaster. Das hilft später, wenn aus einer Bagatelle doch eine Berufskrankheit oder ein Folgeschaden wird.
- Die Unterweisung: Alle Beschäftigten sollten wissen, wer Ersthelfer ist und wie der Notruf abgesetzt wird. Das passt gut in die jährliche Unterweisung.
Fazit
Ersthelfer im Betrieb sind ab zwei anwesenden Beschäftigten Pflicht. Wer die Mindestzahl kennt, Schichten und Urlaubszeiten mitdenkt und die Fortbildung alle zwei Jahre im Blick behält, ist auf der sicheren Seite. Da die Berufsgenossenschaft die Kursgebühren trägt, gibt es kaum einen Grund, an dieser Stelle zu sparen – im Ernstfall zählen Minuten.
Sie sind unsicher, ob Ihre Erste-Hilfe-Organisation ausreicht? Ich prüfe das gern bei einer Begehung in Ihrem Betrieb – in Oranienburg und im ganzen Landkreis Oberhavel. Rufen Sie mich an unter 0174 / 95 87 326 oder schreiben Sie mir.