Brandschutzhelfer: Pflicht, Anzahl und Ausbildung
· ca. 5 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe
Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb nach ASR A2.2, was lernen sie und wie oft wird wiederholt? Kompakt für Betriebe in Oranienburg & Oberhavel.
Es riecht verbrannt, aus dem Lager dringt Rauch. Wer greift zum Feuerlöscher, wer schaltet die Maschinen ab, wer sorgt dafür, dass alle das Gebäude verlassen? In vielen Betrieben in Oranienburg, Hohen Neuendorf oder Zehdenick ist diese Frage nicht geklärt – und damit fehlt ein Baustein, den das Gesetz verlangt: benannte Brandschutzhelfer. Was die Brandschutzhelfer-Pflicht konkret bedeutet, wie viele Sie brauchen und wie die Ausbildung abläuft, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.
Woher kommt die Brandschutzhelfer-Pflicht?
Die Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz. Danach muss jeder Arbeitgeber die Maßnahmen treffen, die für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind, und Beschäftigte benennen, die diese Aufgaben übernehmen. Wie das im Brandschutz konkret aussieht, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Wer sich an diese Regel hält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.
Eine Mindestgröße, ab der die Pflicht greift, gibt es nicht. Auch der Friseursalon mit zwei Angestellten oder die kleine Kfz-Werkstatt braucht jemanden, der im Brandfall weiß, was zu tun ist. Die Benennung sollte schriftlich erfolgen; gibt es einen Betriebsrat, ist er vorher anzuhören.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Die ASR A2.2 nennt als Richtwert: in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten. Bei 40 Mitarbeitenden sind das also zwei Brandschutzhelfer. Dieser Wert ist aber nur die Untergrenze für einen Betrieb mit normaler Brandgefährdung. Mehr Brandschutzhelfer sind nötig, wenn zum Beispiel
- mit brennbaren Flüssigkeiten, Lacken, Gasen oder viel brennbarem Material gearbeitet wird,
- regelmäßig geschweißt, geflext oder mit offener Flamme gearbeitet wird,
- die Arbeitsstätte groß, verwinkelt oder auf mehrere Gebäude verteilt ist,
- viele betriebsfremde Personen anwesend sind, etwa Gäste im Restaurant oder Patienten in der Praxis,
- Personen mit eingeschränkter Mobilität im Notfall Unterstützung brauchen.
Wie viele es bei Ihnen sein müssen, legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Wichtig ist dabei der Blick auf den Alltag: Jede Schicht muss abgedeckt sein, und Urlaub, Krankheit oder Außentermine dürfen keine Lücke reißen. Ein Betrieb mit 15 Beschäftigten kommt rechnerisch auf weniger als einen Brandschutzhelfer – in der Praxis empfehle ich trotzdem mindestens zwei, damit immer jemand da ist.
Was lernen Brandschutzhelfer in der Ausbildung?
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Theorieteil geht es unter anderem um:
- Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und typische Brandursachen im Betrieb
- die betriebliche Brandschutzorganisation und die Brandschutzordnung
- Funktion und Einsatz der vorhandenen Feuerlöscher und Löschmittel
- das richtige Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Räumung
- Gefahren durch Rauch und die Grenzen der eigenen Brandbekämpfung
Der praktische Teil ist das Herzstück: Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer löscht unter Anleitung selbst einen Übungsbrand. Wer einmal einen Feuerlöscher ausgelöst hat, zögert im Ernstfall deutlich weniger. Hinzu kommt die Einweisung in den eigenen Zuständigkeitsbereich: Wo stehen die Löscher, welche Türen müssen geschlossen werden, wo ist der Sammelplatz?
Die Ausbildung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Das kann intern oder extern geschehen. Bei einer Schulung direkt im Betrieb hat das den Vorteil, dass die Teilnehmenden mit den eigenen Löschern und am eigenen Gebäude üben.
Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?
Die ASR A2.2 empfiehlt, Unterweisung und Löschübungen für Brandschutzhelfer in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Je nach Gefährdung können kürzere Abstände sinnvoll sein. Einen Anlass für eine Auffrischung gibt es außerdem, wenn sich die Brandschutzordnung ändert, neue Arbeitsverfahren eingeführt werden, der Betrieb umgebaut wird oder es tatsächlich gebrannt hat.
Unabhängig davon müssen alle Beschäftigten – nicht nur die Brandschutzhelfer – über das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Das gehört in die regelmäßige Sicherheitsunterweisung. Was dort sonst noch hineingehört, lesen Sie in meinem Beitrag zur jährlichen Unterweisung.
Brandschutzhelfer und Feuerlöscher gehören zusammen
Brandschutzhelfer können nur wirksam handeln, wenn die Ausstattung stimmt. Bei Begehungen im Landkreis Oberhavel sehe ich immer wieder dieselben Schwachstellen:
- Zugestellte Feuerlöscher: Paletten oder Kartons vor dem Löscher kosten im Ernstfall wertvolle Sekunden.
- Abgelaufene Prüfung: Feuerlöscher müssen nach ASR A2.2 mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden.
- Falsches Löschmittel: In der Küche gehört für Fettbrände ein geeigneter Löscher der Brandklasse F bereit – Wasser auf brennendes Fett ist lebensgefährlich.
- Unbekannte Namen: Die Brandschutzhelfer sind benannt, aber im Team weiß niemand, wer es ist. Ein Aushang schafft hier schnell Klarheit.
Übrigens: Viele Betriebe bilden Ersthelfer und Brandschutzhelfer aus denselben Personen. Das ist zulässig, solange die Aufgaben im Notfall nicht kollidieren. Wie viele Ersthelfer Sie brauchen, erfahren Sie im Beitrag Ersthelfer im Betrieb.
Fazit
Brandschutzhelfer sind für jeden Betrieb mit Beschäftigten Pflicht. Der Richtwert von 5 Prozent ist ein Startpunkt, kein Ziel – entscheidend sind Brandgefährdung, Schichtmodell und Abwesenheiten. Mit einer praxisnahen Ausbildung, einer Auffrischung alle drei bis fünf Jahre und gut erreichbaren, geprüften Feuerlöschern sind Sie im Ernstfall gut aufgestellt.
Sie möchten Ihre Brandschutzhelfer direkt im eigenen Betrieb ausbilden lassen oder prüfen, ob Ihre Brandschutzorganisation ausreicht? Ich komme zu Ihnen – nach Oranienburg und in den gesamten Landkreis Oberhavel. Rufen Sie mich an unter 0174 / 95 87 326 oder schreiben Sie mir.