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Sifa-Rechner: Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 berechnen

· ca. 5 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe

Wie viele Stunden Sifa und Betriebsarzt braucht Ihr Betrieb? Mit dem Sifa-Rechner ermitteln Sie die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 in einer Minute.

„Wie viele Stunden muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit eigentlich im Jahr bei uns sein?“ Diese Frage stellen mir Kunden in Berlin und Brandenburg in fast jedem Erstgespräch. Die Antwort steht in der DGUV Vorschrift 2 – allerdings gut versteckt in Anlagen und Tabellen. Mit dem Sifa-Rechner ermitteln Sie die Einsatzzeiten für Ihren Betrieb in einer Minute.

Ihre Beschäftigten und Branche

Betreuungsgruppe Ihrer Branche

Die genaue Zuordnung richtet sich nach dem WZ-Schlüssel Ihres Betriebs im Anhang der DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft. Unsicher? Ich ordne Ihren Betrieb im kostenfreien Erstgespräch zu.

Bitte geben Sie Ihre Beschäftigten ein.

Orientierungswerte nach DGUV Vorschrift 2 (Neufassung). Maßgeblich sind der Jahresdurchschnitt Ihrer Beschäftigten und die Vorschrift Ihrer Berufsgenossenschaft. Keine Rechtsberatung.

So berechnen sich die Einsatzzeiten der Sifa

Drei Dinge bestimmen, wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht:

  1. Die Zahl Ihrer Beschäftigten: Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt. Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber voll. Auch Minijobber zählen entsprechend ihrer Arbeitszeit mit.
  2. Die Betreuungsgruppe Ihrer Branche: Jeder Betrieb wird über seinen Wirtschaftszweig einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet – Gruppe I mit hohem, Gruppe II mit mittlerem und Gruppe III mit niedrigem Gefährdungspotenzial. Die Zuordnung finden Sie im Anhang der DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft.
  3. Das Betreuungsmodell: Ob feste Stunden gelten, hängt seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 davon ab, ob Ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat.

Bis 20 Beschäftigte: keine festen Stunden

Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten – früher lag die Grenze bei 10 – schreibt die DGUV Vorschrift 2 keine Mindesteinsatzzeiten mehr vor. Pflicht ist trotzdem eine Grundbetreuung: Sifa und Betriebsarzt unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, die je nach Betreuungsgruppe spätestens nach einem, drei oder fünf Jahren überprüft wird. Hinzu kommt die anlassbezogene Betreuung, etwa bei neuen Maschinen, geänderten Arbeitsverfahren oder nach einem Unfall.

Alternativ bieten viele Berufsgenossenschaften kleineren Betrieben das Unternehmermodell oder eine Betreuung über ein Kompetenzzentrum an. Dabei bilden Sie sich als Inhaber selbst weiter und holen Fachleute nur bei Bedarf dazu.

Mehr als 20 Beschäftigte: Grundbetreuung plus betriebsspezifischer Teil

Ab 21 Beschäftigten gelten feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung, und zwar je Beschäftigtem und Jahr:

  • Betreuungsgruppe I: 2,5 Stunden
  • Betreuungsgruppe II: 1,5 Stunden
  • Betreuungsgruppe III: 0,5 Stunden

Diese Zeit ist eine Summe für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Wie Sie sie aufteilen, legen Sie selbst fest – jeder der beiden muss aber mindestens 20 Prozent übernehmen. Wegezeiten zählen nicht mit.

Ein Beispiel: Ein Betrieb der Betreuungsgruppe II beschäftigt 30 Vollzeitkräfte und 8 Teilzeitkräfte mit je 25 Wochenstunden. Rechnerisch sind das 30 + 8 × 0,75 = 36 Beschäftigte. Daraus ergeben sich 36 × 1,5 = 54 Stunden Grundbetreuung pro Jahr, davon mindestens 10,8 Stunden für die Sifa und 10,8 Stunden für den Betriebsarzt.

Zusätzlich zur Grundbetreuung kommt der betriebsspezifische Teil. Er umfasst zum Beispiel die Begleitung neuer Maschinen und Umbauten, neue Gefahrstoffe, geänderte Arbeitszeitmodelle und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Seinen Umfang legen Sie gemeinsam mit Sifa und Betriebsarzt fest und halten ihn schriftlich fest.

Warum Stundenzählen selten der beste Weg ist

Die Einsatzzeiten sind eine Untergrenze – kein Fahrplan. In der Praxis zeigt sich: Wird jede Stunde einzeln abgerechnet, greifen viele Betriebe bei kleinen Fragen nicht mehr zum Telefon, weil jede Rückfrage Geld kostet. Genau dann entstehen Lücken – bei der neuen Maschine, beim Umbau oder bei der Frage, ob die neue Aushilfe schon unterwiesen wurde.

Deshalb arbeite ich mit festen monatlichen Pauschalen. Sie wissen vorher, was die sicherheitstechnische Betreuung kostet, und müssen keine Stundenzettel prüfen.

Fazit

Der Sifa-Rechner zeigt Ihnen, welche Betreuung die DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb mindestens verlangt. Bis 20 Beschäftigte gibt es keine festen Stunden, darüber berechnet sich die Grundbetreuung aus Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe. Was Ihr Betrieb darüber hinaus braucht, hängt von Ihren Arbeitsplätzen ab.

Vereinbaren Sie Ihren Pauschalvertrag – Arbeitssicherheit zum Festpreis, ohne Stundenabrechnung. Im kostenfreien Erstgespräch prüfe ich Ihre Betreuungsgruppe, rechne Ihre Einsatzzeiten mit Ihnen durch und mache Ihnen ein festes Angebot. Rufen Sie mich an unter 0174 / 95 87 326 oder schreiben Sie mir. Mehr zu den Grundlagen lesen Sie im Beitrag zur Sifa-Pflicht nach DGUV Vorschrift 2.

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