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Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

· ca. 6 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe

Was kostet eine externe Sifa? Welche Faktoren den Preis bestimmen, Stundensatz oder Festpreis – und wie kleine Betriebe in Berlin und Brandenburg planen.

„Was kostet mich das im Jahr?“ Das ist meist die erste Frage, wenn ein Betrieb merkt, dass ihm die sicherheitstechnische Betreuung fehlt. Die ehrliche Antwort: Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen weniger vom Anbieter ab als von Ihrem Betrieb – von der Zahl der Beschäftigten, Ihrer Branche und davon, was schon vorhanden ist. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie sich der Preis zusammensetzt, welche Abrechnungsmodelle es gibt und worauf Sie beim Angebotsvergleich achten sollten. So können Sie als Betrieb in Berlin oder Brandenburg realistisch planen.

Warum überhaupt Kosten für eine Sifa anfallen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen – ab dem ersten Beschäftigten. Wie umfangreich die Betreuung sein muss, regelt die DGUV Vorschrift 2. Die Betreuung ist eine eigene Leistung, die Sie als Unternehmer einkaufen oder selbst organisieren. Sie ist nicht im Beitrag zur Berufsgenossenschaft enthalten.

Viele kleine Betriebe haben dafür drei Möglichkeiten: eine eigene, angestellte Sifa (lohnt sich meist erst bei größeren Belegschaften), das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft, bei dem Sie selbst Schulungen besuchen, oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für die meisten Handwerksbetriebe, Praxen und Gastronomen ist die externe Betreuung der unkomplizierteste Weg.

Diese Faktoren bestimmen die Kosten einer externen Sifa

Ein seriöses Angebot entsteht erst, wenn die Fachkraft Ihren Betrieb kennt. Diese Punkte haben den größten Einfluss:

  • Zahl der Beschäftigten: Teilzeitkräfte zählen anteilig. Bis 20 Beschäftigte gibt es keine festen Mindeststunden, darüber eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem und Jahr.
  • Betreuungsgruppe Ihrer Branche: Ein Dachdeckerbetrieb hat ein anderes Gefährdungspotenzial als ein Steuerbüro. Je höher die Gefährdung, desto mehr Einsatzzeit sieht die DGUV Vorschrift 2 vor.
  • Ausgangslage: Gibt es schon eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungsnachweise? Wenn alles neu erstellt werden muss, ist das erste Jahr aufwendiger als die laufende Betreuung danach.
  • Standorte und Arbeitsorte: Mehrere Filialen, wechselnde Baustellen oder Arbeiten beim Kunden bedeuten mehr Begehungen und mehr Abstimmung.
  • Besondere Tätigkeiten: Gefahrstoffe, Maschinen, Arbeiten in der Höhe oder Lärm erfordern zusätzliche Beurteilungen und Unterweisungen.

Wie viele Stunden die DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb mindestens vorsieht, sehen Sie in einer Minute mit meinem Sifa-Rechner. Das ist eine gute Grundlage, um Angebote zu vergleichen.

Stundensatz oder Festpreis: zwei Abrechnungsmodelle

Externe Fachkräfte rechnen meist nach einem von zwei Modellen ab:

Abrechnung nach Stunden: Sie zahlen jede Stunde für Begehung, Dokumentation, Telefonate und Anfahrt. Das wirkt fair, ist aber schlecht planbar. Viele Betriebe greifen dann bei kleinen Fragen nicht zum Telefon, weil jeder Anruf Geld kostet – und genau diese Fragen sind oft die wichtigsten.

Monatliche Pauschale (Festpreis): Sie zahlen einen festen Betrag im Monat für einen klar beschriebenen Leistungsumfang. Sie wissen vorher, was die Betreuung im Jahr kostet, und können jederzeit Fragen stellen. Wichtig ist, dass im Vertrag steht, was enthalten ist und was gesondert berechnet wird.

Ich arbeite bewusst mit einer monatlichen Pauschale ohne Stundenabrechnung. Meine Erfahrung aus der Betreuung von Betrieben in Berlin und Brandenburg: Wer nicht auf die Uhr schauen muss, meldet sich früher – und Probleme werden gelöst, bevor etwas passiert.

Was in einem guten Angebot enthalten sein sollte

Vergleichen Sie Angebote nicht nur über den Preis, sondern über den Inhalt. Diese Leistungen sollten klar benannt sein:

  1. Gefährdungsbeurteilung: erstellen oder überarbeiten und bei Änderungen aktualisieren
  2. Betriebsbegehungen: wie oft, mit schriftlichem Bericht und Maßnahmenliste
  3. Unterweisungen: Inhalte vorbereiten oder selbst durchführen, inklusive Nachweis
  4. Betriebsanweisungen: für Maschinen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe
  5. Erreichbarkeit: Ansprechpartner bei Fragen, nach Unfällen und bei Kontrollen
  6. Dokumentation: ein Nachweis der Betreuung, den Sie der Berufsgenossenschaft oder dem Landesamt vorlegen können
  7. Anfahrt: enthalten oder gesondert berechnet?

Achten Sie außerdem auf die Qualifikation. Nach § 7 ASiG braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eine sicherheitstechnische Fachkunde und eine Ausbildung als Sicherheitsingenieur, -techniker oder -meister. Lassen Sie sich den Nachweis ruhig zeigen.

Was es kostet, keine Sifa zu haben

Die Rechnung hat auch eine zweite Seite. Fehlt die Bestellung, kann die Arbeitsschutzbehörde sie anordnen. Wer einer solchen vollziehbaren Anordnung nicht nachkommt, handelt nach § 20 ASiG ordnungswidrig – dafür ist eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro möglich. Teurer wird es oft nach einem Arbeitsunfall: Fehlen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen, lässt sich kaum belegen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Hinzu kommen Ausfallzeiten, Ärger mit Versicherungen und im schlimmsten Fall Regressforderungen. Was genau ab wann gilt, lesen Sie im Beitrag zur Sifa-Pflicht nach DGUV Vorschrift 2.

Häufige Fragen

Ist die Betreuung durch eine Sifa im Beitrag zur Berufsgenossenschaft enthalten?
Nein. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft deckt die Unfallversicherung ab. Die sicherheitstechnische Betreuung organisieren und bezahlen Sie als Arbeitgeber selbst – entweder über eine externe Fachkraft, eine eigene Fachkraft oder, wo zulässig, über das Unternehmermodell Ihrer Berufsgenossenschaft.

Kann ich die Kosten für die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von der Steuer absetzen?
Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung sind in der Regel betrieblich veranlasst. Wie Sie sie im Einzelfall verbuchen, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Muss ich für einen Kleinbetrieb feste Stunden bezahlen?
Bis 20 Beschäftigte schreibt die DGUV Vorschrift 2 keine festen Mindeststunden vor. Bezahlt wird die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei besonderen Anlässen. Erst ab mehr als 20 Beschäftigten gibt es eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten.

Was ist günstiger: Stundenabrechnung oder Festpreis?
Das hängt vom Betrieb ab. Ein Festpreis ist vor allem planbar: Sie kennen Ihre Kosten vorab und rufen bei Fragen an, ohne auf die Uhr zu schauen. Bei der Stundenabrechnung zahlen Sie nur den tatsächlichen Aufwand, der aber schwer vorherzusagen ist.

Fazit

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kostet so viel, wie Ihr Betrieb an Betreuung braucht – und das lässt sich gut eingrenzen: Beschäftigtenzahl, Branche und Ausgangslage bestimmen den Aufwand. Wer Angebote vergleicht, sollte auf den Leistungsumfang, die Erreichbarkeit und die Planbarkeit achten, nicht nur auf die Zahl unter dem Strich.

Sie möchten wissen, was die Betreuung für Ihren Betrieb kostet? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. Ich betreue Betriebe von Oranienburg aus in ganz Berlin und Brandenburg und mache Ihnen nach einem kurzen Gespräch ein festes Angebot – als monatliche Pauschale, ohne Stundenabrechnung. Rufen Sie mich an unter 0174 / 95 87 326 oder schreiben Sie mir.

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