Betriebsarzt und Sifa: Ab wann Pflicht und wer macht was?
· ca. 6 Minuten Lesezeit · von Ruben Letz-Stroppe
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ab dem ersten Beschäftigten Pflicht. Wer welche Aufgaben hat und wie Sie unkompliziert starten.
Viele Unternehmer erfahren erst durch einen Brief der Berufsgenossenschaft oder bei einer Kontrolle, dass ihnen etwas fehlt: der Nachweis, dass ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt sind. Spätestens dann stellen sich drei Fragen: Ab wann ist das Pflicht? Brauche ich wirklich beide? Und was machen die eigentlich? Hier sind die Antworten – kompakt und verständlich.
Ab wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Die kurze Antwort: ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wie umfangreich die Betreuung sein muss, regelt die DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Eine Mindestgröße gibt es nicht. Auch der Friseursalon mit einer Angestellten, die Arztpraxis mit drei Mitarbeiterinnen oder der Imbiss mit zwei Minijobbern ist betroffen. Für kleine Betriebe ist die Betreuung allerdings deutlich schlanker als für große – feste Stundenkontingente gelten erst ab mehr als 20 Beschäftigten.
Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft: Pflicht im Doppelpack
Ein häufiges Missverständnis: Die Sifa ersetzt nicht den Betriebsarzt – und umgekehrt. Beide sind Pflicht, weil sie unterschiedliche Blickwinkel haben:
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich um sichere Technik, Arbeitsplätze und Abläufe. Sie muss nach § 7 ASiG als Sicherheitsingenieur, -techniker oder -meister die nötige sicherheitstechnische Fachkunde haben.
- Der Betriebsarzt kümmert sich um die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit. Er muss Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde sein.
Beide arbeiten zusammen und beraten Sie als Arbeitgeber. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei Ihnen – Sifa und Betriebsarzt sorgen dafür, dass Sie ihr gerecht werden können.
Welche Aufgaben hat die Sifa?
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen in § 6 ASiG. In der Praxis heißt das:
- Beraten: bei der Planung und Einrichtung von Arbeitsplätzen, beim Kauf von Maschinen und Schutzausrüstung, bei neuen Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen vorschlagen und die Dokumentation aktuell halten
- Prüfen: Anlagen und Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme sicherheitstechnisch begutachten
- Beobachten: regelmäßige Betriebsbegehungen, Mängel melden und Maßnahmen nachhalten
- Unfälle auswerten: Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und Wiederholungen verhindern
- Unterweisen und sensibilisieren: Unterweisungen vorbereiten und darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb sicher verhalten
Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt?
Die Aufgaben des Betriebsarztes regelt § 3 ASiG. Dazu gehören unter anderem:
- Beratung zu Gesundheitsschutz, Ergonomie und der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), zum Beispiel bei Lärm, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Bildschirmarbeit
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, vor allem bei gesundheitlichen und psychischen Belastungen
- Beratung bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Wie viel Zeit ist gesetzlich vorgeschrieben?
Bis 20 Beschäftigte gibt es keine festen Mindeststunden. Sifa und Betriebsarzt unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und kommen bei besonderen Anlässen hinzu. Ab 21 Beschäftigten richtet sich die Grundbetreuung nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe Ihrer Branche: 0,5 bis 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt auf Sifa und Betriebsarzt. Wie viel das für Ihren Betrieb genau ist, berechnen Sie in einer Minute mit meinem Sifa-Rechner.
Was passiert, wenn keine Betreuung bestellt ist?
Fehlt die Betreuung, kann die zuständige Behörde – in Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – die Bestellung anordnen. Auch die Berufsgenossenschaft prüft das. Wer Anordnungen nicht nachkommt, riskiert Bußgelder. Noch teurer wird es nach einem schweren Arbeitsunfall: Fehlen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen, lässt sich kaum belegen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.
So starten Sie unkompliziert
- Kostenfreies Erstgespräch: In etwa 30 Minuten klären wir, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten und welches Betreuungsmodell passt.
- Bestandsaufnahme: Ich schaue mir Ihre Arbeitsplätze und vorhandenen Unterlagen an und sage Ihnen ehrlich, was fehlt.
- Betreuung zum Festpreis: Sie erhalten ein klares Angebot mit monatlicher Pauschale – ohne Stundenabrechnung. Ich stimme mich mit Ihrem Betriebsarzt ab, damit beide Seiten Hand in Hand arbeiten.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern?
Ja. Die Pflicht zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung gilt ab dem ersten Beschäftigten. Für Betriebe bis 20 Beschäftigte ist die Betreuung aber vereinfacht und ohne feste Mindeststunden.
Zählen Minijobber und Teilzeitkräfte mit?
Ja, aber anteilig: Beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, mit bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75.
Kann ich als Inhaber die Aufgaben selbst übernehmen?
In vielen kleineren Betrieben ja – über das Unternehmermodell Ihrer Berufsgenossenschaft. Dafür nehmen Sie an Schulungen teil und holen Sifa und Betriebsarzt bei Bedarf dazu. Ob und bis zu welcher Betriebsgröße das möglich ist, legt Ihre Berufsgenossenschaft fest.
Kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Betriebsarzt ersetzen?
Nein. Beide sind Pflicht und haben unterschiedliche Aufgaben. Sie arbeiten zusammen, ersetzen sich aber nicht.
Fazit
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind für jeden Betrieb mit Beschäftigten Pflicht – unabhängig von der Größe. Für kleine Betriebe ist der Aufwand überschaubar, wenn die Betreuung von Anfang an gut organisiert ist.
Sie wissen nicht genau, wo Ihr Betrieb steht? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. Ich betreue Unternehmen in ganz Berlin und Brandenburg und sage Ihnen in einem kurzen Gespräch, was Sie konkret brauchen – unverbindlich. Rufen Sie mich an unter 0174 / 95 87 326 oder schreiben Sie mir.